Der gemeinnützige Verein „Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Nordrhein-Westfalen e. V.“ hat seinen Sitz in Remscheid. Die Geschäftsstelle liegt in Dortmund.
Die LAG Tanz NRW e. V. hat die Aufgabe und das Ziel, auf Landesebene die Tanzkultur in ihren vielfältigen, auch inklusiven Erscheinungsformen zu stärken und die außerschulische kulturelle Bildung insbesondere im Kinder- und Jugendtanz zu fördern sowie Mittel und Einrichtungen dafür zu beschaffen und zu verwalten.
Neben der Förderung von Tanz kümmern wir uns auch um die Fort- und Weiterbildung von Dozent*innen und Multiplikator*innen der kulturellen Jugendbildung. Außerdem sind wir eine Service-, Vernetzungs- und Beratungsstelle für Fragen rund um Tanz in der Kulturellen Bildung.
Mehr zu Ziel und Zweck unseres Vereins könnt ihr auch in unserer Satzung nachlesen:
Vorteile:
Mitglied bei der LAG Tanz NRW zu werden lohnt sich in vielfacher Hinsicht:
Bildungs- und -kulturpolitische Mitgestaltung:
Austausch und Networking
Vergünstigungen
Das geht ganz einfach: die Beitrittserklärung mit kurzer Information zur Biografie und Motivation ausfüllen und unterschrieben an post[at]lag-tanz-nrw.de senden.
Diese wird an den Vorstand der LAG Tanz weitergeleitet, der den Beitritt genehmigen muss. Danach das SEPA Lastschriftverfahren und die Datenschutzbestimmungen unterschreiben und eingescannt an post[at]lag-tanz-nrw.de senden. Mit der Beitragszahlung wird die Mitgliedschaft direkt aktiv.
Beitragszahlung
Die Zahlung ist in unserer Beitragsordnung geregelt. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags beträgt jeweils 30,00 Euro für natürliche Personen 60,00 Euro für juristische Personen wie Vereine, GbR, Gemeinden, etc.
Auf Antrag an post[at]lag-tanz-nrw.de kann man sich mit geeigneter Begründung von den Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. Bei Fragen kontaktiert uns gerne!