Förderung · Fortbildung · Beratung
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.

Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:

  • Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
  • Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
  • Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
  • Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
  • Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen

Da wir Fördermittel vom Land NRW weitergeben, sind unsere Projekte an einige verpflichtende Rahmenbedingungen gebunden. Bitte lesen Sie deswegen die detaillierten Förderregularien zur Durchführung von Tanzprojekten mit Geflüchteten aufmerksam durch. Sie enthalten die Voraussetzungen, die ein Tanzprojekt mit Geflüchteten erfüllen muss und benennen die Verpflichtungen, denen der*die Antragsteller*in nachkommen muss.

Ab 2024 gilt folgende Regelung: der*die Antragsstellende hat an einer Fortbildung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt und einer weiteren Fortbildung im Bereich Tanzkunst, Tanzpädagogik oder Tanzmedizin innerhalb der letzten drei Jahre teilgenommen; falls nicht, muss er/sie innerhalb des Förderjahres diese besuchen. Entsprechende Teilnahme-Bescheinigungen sind zur Antragstellung, spätestens im Verwendungsnachweis vorzulegen. Entsprechende Fortbildungen finden Sie z.B. in unserem Fortbildungsprogramm.

Wer sich sicher ist, alle Förderregularien zu erfüllen, kann einen Antrag bei uns stellen. Im Zweifelsfall bitten wir darum, unser Beratungsangebot wahrzunehmen.

Denken Sie daran, dass Sie den Antrag ca. vier Wochen vor Projektstart stellen sollten, damit die Jury diesen begutachten kann.

Folgende Schritte sind für die Antragsstellung notwendig:

Antragsformular:

Downloaden Sie das Antragsformular und speichern Sie es auf der Festplatte. Füllen Sie dann das Antragsformular vollständig aus.

Projektbeschreibung:

Erstellen Sie eine Projektbeschreibung als Anlage zum Antrag (max. 4 Seiten). Bitte orientieren Sie sich dafür an unserem Dokument Gliederung eines Projektantrags. Beschreiben Sie so konkret wie möglich Ihr Vorhaben und verzichten Sie auf lange wissenschaftliche Ausführungen.

Kostenkalkulation:

Downloaden Sie die Vorlage zur Kostenkalkulation und speichern Sie sie auf der Festplatte. Füllen Sie die Kostenkalkulation vollständig aus und reichen Sie diese als weitere Anlage zum Antrag ein.

Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung:

Sofern Sie das erste Mal ein Projekt durch uns fördern lassen wollen, stellen Sie als zusätzliche Anlage die erforderlichen Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung zusammen.


Die hier genannten Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auch in unserem Downloadbereich. Wir bitten darum, ausschließlich diese aktuellen Dokumente zu benutzen und keine veralteten Vorlagen aus vergangenen Jahren zu verwenden.

Der Antrag ist mit allen notwendigen Anlagen ausschließlich digital per Email an post@lag-tanz-nrw.de einzureichen.

Anträge für Tanzprojekte mit Geflüchteten können jederzeit bei uns eingereicht werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung müssen die Projekte jeweils bis zum Ende eines Jahres beendet und alle Mittel verausgabt sein.

Über die Kostenübernahme entscheidet der Vorstand der LAG Tanz NRW. In der Regel berät er sich im Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Die verfügbaren Fördermittel werden in Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben. Daher ist eine frühzeitige Antragsstellung sinnvoll.