Förderung · Fortbildung · Beratung
Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.

Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:

  • Jungen Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang und die Teilhabe an Tanzprojekten ermöglichen
  • Neue künstlerische und soziale Erfahrungsräume eröffnen
  • Unterstützung zur Orientierung im deutschen Kulturraum anbieten
  • Sprachkompetenz durch das soziale Miteinander fördern
  • Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung abbauen

Da wir Fördermittel vom Land NRW weitergeben, sind unsere Projekte an einige verpflichtende Rahmenbedingungen gebunden. Bitte lesen Sie deswegen die detaillierten Förderregularien zur Durchführung von Tanzprojekten mit Geflüchteten aufmerksam durch. Sie enthalten die Voraussetzungen, die ein Tanzprojekt mit Geflüchteten erfüllen muss und benennen die Verpflichtungen, denen der*die Antragsteller*in nachkommen muss.

Eine Fördervoraussetzung ist, dass alle Dozierenden an einer Fortbildung zur Prävention alle drei Jahre und an einer im Bereich Tanz jährlich teilnehmen müssen. Entsprechende Teilnahme-Bescheinigungen sind zur Antragstellung, spätestens im Verwendungsnachweis vorzulegen. Fortbildungen finden Sie z.B. in unserem Fortbildungsprogramm oder auch bei anderen adäquaten Bildungsträgern.

Wer sich sicher ist, alle Förderregularien zu erfüllen, kann einen Antrag bei uns stellen. Im Zweifelsfall bitten wir darum, unser Beratungsangebot wahrzunehmen.

Denken Sie daran, dass Sie den Antrag ca. vier Wochen vor Projektstart stellen sollten, damit die Jury diesen begutachten kann.

Folgende Schritte sind für die Antragsstellung notwendig:

Antragsformular:

Downloaden Sie das Antragsformular und speichern Sie es auf der Festplatte. Füllen Sie dann das Antragsformular vollständig aus.

Projektbeschreibung:

Erstellen Sie eine Projektbeschreibung als Anlage zum Antrag (max. 4 Seiten). Bitte orientieren Sie sich dafür an unserem Dokument Gliederung eines Projektantrags. Beschreiben Sie so konkret wie möglich Ihr Vorhaben und verzichten Sie auf lange wissenschaftliche Ausführungen. Bitte erläutern Sie insbesondere ihr tanzpädagogisches Konzept bzw. ihre Unterrichtsmethodik und gehen Sie auf die Integration der Geflüchteten ein.

Kostenkalkulation:

Downloaden Sie die Vorlage zur Kostenkalkulation und speichern Sie sie auf der Festplatte. Füllen Sie die Kostenkalkulation vollständig aus und reichen Sie diese als weitere Anlage im Excel-Format (*xlsx) zum Antrag ein. WICHTIG: Es wird nur diese Vorlage akzeptiert im Excelformat!
andere Formen schließen die Bearbeitung des Antrages aus, da wir nur diese in unser System einlesen lassen können.

Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung:

Sofern Sie das erste Mal ein Projekt durch uns fördern lassen wollen, stellen Sie als zusätzliche Anlage die erforderlichen Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung zusammen. Hierbei empfehlen wir für die Dozierenden eine Vita einzureichen, welche die Qualifikation durch Ausbildungen und Referenzen darlegt.

Die hier genannten Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auch in unserem Downloadbereich. Wir bitten darum, ausschließlich diese aktuellen Dokumente zu benutzen und keine veralteten Vorlagen aus vergangenen Jahren zu verwenden.

Der Antrag ist mit allen notwendigen Anlagen ausschließlich digital per Email an post@lag-tanz-nrw.de einzureichen.

Anträge für Tanzprojekte mit Geflüchteten können jederzeit,spätestens jedoch vier Wochen vor Projektbeginn, bei uns eingereicht werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung müssen die Projekte jeweils bis zum Ende eines Jahres beendet und alle Mittel verausgabt sein.

Über die Kostenübernahme entscheidet der Vorstand der LAG Tanz NRW. In der Regel berät er sich im Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Die verfügbaren Fördermittel werden in Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben. Daher ist eine frühzeitige Antragsstellung sinnvoll.

Auf was muss ich achten?

Generelles vorab:

  • Bitte stets die Projektnummer angeben in der Kommunikation mit uns.
  • Bitte den Vertrag lesen und unterzeichnet zurücksenden (Scan ausreichend).

Formale Bedingungen:

  • die erweiterten Führungszeugnisse aller Pädagog*innen vor Projektbeginn einreichen (falls nicht bereits bei uns dokumentiert).
  • die Selbstverpflichtungserklärungen (Verhaltensgrundlagen Schutz­kon­zept) aller Pädagog*innen vor Projektbeginn einreichen.
  • die Nachweise der Fortbildungsteilnahmen einreichen (alle 3 Jahre Prävention, jährlich im Bereich Tanz)
  • Beim Flyer darauf achten, dass die Logos und Förderer richtig genannt sind: Eine Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW und der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW in Kooperation mit der/dem [Kooperationspartner] gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW 

Kommunikation: was muss ich der LAG Tanz während des Projektes mitteilen?

  • Es sollten mind. durchgängig 7 Kinder/Jugendliche teilnehmen. Ergibt sich keine ausreichende Teilnahme melden Sie sich bitte bei uns.
  • Änderungen von Zeiten / Dozent*Innen/ Orten müssen umgehend mitgeteilt werden.
  • Wünsche / Bedarfe, Probleme generell vor und während des Projektes mit uns besprechen, nicht am Ende, wenn möglich, damit wir euch direkt unterstützen können.

Mehr dazu findet ihr in unserer Checkliste. Diese findet ihr, wie alle anderen Formulare unter Downloads

Meldet euch bitte auch gerne bei uns per Telefon oder E-Mail, wenn ihr Fragen habt. Wir unterstützen euch gerne!

  • Eine Zwischenfinanzierung kann einfach per E-Mail abgerufen werden. Dazu müssen die bis dahin geleisteten Stunden samt Teilnehmer-Listen beigefügt werden.
  • Ein vollständiger Mittelabruf vor Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweises ist nicht möglich.
  • Die vollständigen, unterschriebenen Teilnehmerlisten
  • 2-3 rechtefreie Fotos zur Dokumentation. (Das können auch Handyfotos sein, Fotograf*in bitte dazu nennen)
  • Belegexemplar Flyer etc. einreichen
  • Evaluation durchführen (geht sehr einfach in paar Minuten online, Link wird zu Projektbeginn zugeschickt, wer es nicht online machen kann/will, kann es sich hier ausdrucken und mehrfach kopieren für Kinder z.B. oder fragt rechtzeitig nach Versand von uns)
  • Inhaltlichen und statistischen Sachbericht einreichen
  • Vier Wochen nach Projektende ist der vollständige Verwendungsnachweis einzureichen
  • Kassenschluss ist der 14.12. des Förderjahres, um alle Rechnungen einzureichen. Bitte nur Rechnungen mit allen notwendigen Inhalten, keine Bar-Quittungen etc. einreichen.

Ihr findet alle Formulare dazu im Downloadbereich.

Meldet euch bitte gerne bei uns per Telefon oder E-Mail, wenn ihr Fragen habt. Wir unterstützen euch gerne!