Förderung · Fortbildung · Beratung
Präventionsarbeit

Als freier Träger der Jugendhilfe sind wir dem gesetzlich verankerten „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ verpflichtet. Der Schutzauftrag umfasst einerseits den Anspruch an eine umfassende Sicherheit in unseren tanzpädagogischen Projekten. Andererseits soll allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Hilfe zuteilwerden, wenn sie sich über gefährdende Erfahrungen in ihrem privaten Umfeld mitteilen.

Damit wir diesem Schutzauftrag gerecht werden können, haben wir ein Schutz­kon­zept entwickelt, das die Grundlage für sämtliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen in unseren Projekten bildet. Dazu sind zahlreiche hilfreiche Materialien zur Unterstützung der pädagogischen Praxis entstanden: Verhaltensgrundlagen, Handlungsleitfäden, Flyer und vieles mehr.

Unser Schutz­kon­zept ermöglicht mehr Achtsamkeit für grenzsensibles Verhalten, benennt Verantwortlichkeiten sowie Kommunikationswege und unterstützt so die Handlungssicherheit von Leitungspersonen in unseren Projekten. Für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ist das Schutz­kon­zept eine weitere wichtige Maßnahme für die grundsätzliche Stärkung ihrer Rechte und persönlichen Grenzen.