Förderung · Fortbildung · Beratung
Über unsere Förder­programme

Als Träger der freien Jugendhilfe erhalten wir Fördermittel des Landes NRW auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans. Mit diesen Mitteln ermöglichen wir vielfältige Projekte in der Kulturellen Bildung mit dem Schwerpunkt Tanz. Ebenso realisieren wir nebenberufliche Fortbildungen für Pädagog*innen und Multiplikator*innen.

Wer in NRW ein Tanzprojekt für junge Menschen umsetzen möchte, kann bei uns einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Rahmenbedingungen einer Förderung.

Was fördern wir?

Wir fördern Tanzprojekte mit jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren bzw. in begründeten Fällen bis 26 Jahren.

Den möglichen Tanzstilen sind keine Grenzen gesetzt, denn uns ist die Vermittlung einer tänzerischen Vielfalt wichtig: Urbane Stile, Ballett, Modern Dance, Zeitgenössischer Tanz, Volkstanz – alles ist möglich. Auch spartenübergreifende Konzepte wie Tanztheater, 'Tanz und Musik' oder 'Tanz und Video' sind förderwürdig.

Die Tanzprojekte sind in unterschiedlichen Formaten denkbar: Offene Angebote in Jugendzentren, regelmäßige wöchentliche Tanzangebote, Wochenend-Workshops oder Feriencamps, längerfristige themenbezogene Projekte, u.v.m.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein – so zum Beispiel:

  • Qualifizierte Tanzpädagog*innen, Tanzvermittler*innen und Tanzkünstler*innen
  • freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
  • freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
  • allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Welche Kosten übernehmen wir?

In der Regel werden durch unsere Projektförderung die Honorarkosten (insbesondere für Dozent*innen) und die projektbezogenen Sachkosten abgedeckt.

Nicht förderfähig sind Repräsentationskosten, Overheadkosten und Fixkosten einer Einrichtung. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes NRW für Zuwendungen zur Projektförderung (ANbest-P).

Für reguläre Tanzprojekte übernehmen wir maximal 90 % der Kosten, die restlichen 10 % sind von Eigenmitteln zu finanzieren. In begründeten Fällen kann eine Abweichung von dieser Regelung getroffen werden. Die Förderbeträge bewegen sich zwischen 500 und 3.500 EUR je Projekt.

Für Tanzprojekte mit Geflüchteten übernehmen wir 100% der Kosten. Die Fördersumme kann bis zu 5.000 EUR betragen.

Sollte ein Projektvorhaben einen höheren Finanzierungsbedarf haben, dann beraten wir gern über weitere Förder­programme zur Kofinanzierung oder über die Möglichkeit einer Sonderprojektförderung bei besonders förderungswürdigen Projekten. 

Unser Beratungsangebot

Wir bitten darum, vor Antragsstellung unser Beratungsangebot wahrzunehmen, um das Projektvorhaben durchzusprechen. Das gilt insbesondere dann, wenn das erste Mal bei uns ein Antrag eingereicht wird oder Besonderheiten für die Finanzierung zu berücksichtigen sind.

Die Beratungsanfrage sollte zeitlich deutlich vor Ende der Antragsfrist liegen, damit alle relevanten Punkte in den Antrag eingearbeitet werden können. Erreicht uns ein Antrag erst kurz vor Fristende, dann gibt es keine Möglichkeit mehr, eventuelle Fehler zu korrigieren oder Unterlagen nachzureichen.

Für die Beratung, weitere Informationen und Hilfestellungen stehen wir gerne auch ohne Terminvereinbarung telefonisch zur Verfügung.

Wer sich recht neu mit der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Tanzprojekten befasst, findet im Merkheft Tanz erste hilfreiche Anregungen und Informationen.