Die LAG Tanz NRW fördert die Vermittlung von Tanz und ästhetischen Kompetenzen unter qualifizierter Anleitung in seiner gesamten Vielfalt: Zeitgenössischer Tanz, urbane Tanzstile, Tanztheater, klassischer Tanz, deutscher und internationaler Volkstanz sowie spartenübergreifende Konzepte.
Dabei ist die Stärkung junger Menschen unter qualifizierter Anleitung unser zentrales Anliegen: Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Motorik und Körperlichkeit, ihrer Kreativität und ihres Sozialverhaltens durch die Entdeckung und Erprobung von Tanz als künstlerische-ästhetische und selbstreferenzielle Ausdrucksform. Daher legen wir großen Wert auf die Partizipation der Kinder und Jugendlichen.
Mit der Projektförderung wollen wir auch die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, unterschiedlicher körperlichen Voraussetzungen, unterschiedlicher Geschlechteridentitäten oder aus bildungsfernen Schichten unterstützen sowie denjenigen Zugang zum Tanz ermöglichen, die bisher kaum die Möglichkeit dazu hatten.
Da wir Fördermittel vom Land NRW weitergeben, sind unsere Projekte an einige verpflichtende Rahmenbedingungen gebunden. Bitte lesen Sie deswegen unsere detaillierten Förderregularien zur Durchführung von Tanzprojekten aufmerksam durch. Sie enthalten die Voraussetzungen, die ein Tanzprojekt erfüllen muss und benennen die Verpflichtungen, denen der*die Antragsteller*in nachkommen muss. Eine Fördervoraussetzung ist, dass alle Dozierenden an einer Fortbildung zur Prävention alle drei Jahre und an einer im Bereich Tanz jährlich teilnehmen müssen. Entsprechende Teilnahme-Bescheinigungen sind zur Antragstellung, spätestens im Verwendungsnachweis vorzulegen. Fortbildungen finden Sie z.B. in unserem Fortbildungsprogramm oder auch bei anderen adäquaten Bildungsträgern.
Wer sich sicher ist, alle Förderregularien zu erfüllen, kann einen Antrag bei uns stellen. Im Zweifelsfall bitten wir darum, unser Beratungsangebot wahrzunehmen.
Folgende Schritte sind für die Antragsstellung notwendig:
Antragsformular:
Downloaden Sie das Antragsformular und speichern Sie es auf der Festplatte. Füllen Sie dann das Antragsformular vollständig aus und vergessen Sie nicht, die Checkboxen am Ende der zweiten Seite abzuhaken.
Projektbeschreibung:
Erstellen Sie eine Projektbeschreibung als Anlage zum Antrag (max. 4 Seiten). Bitte orientieren Sie sich dafür an unserem Dokument Gliederung eines Projektantrags. Beschreiben Sie so konkret wie möglich Ihr Vorhaben und verzichten Sie auf lange wissenschaftliche Ausführungen. Bitte erläutern Sie insbesondere ihr tanzpädagogisches Konzept bzw. ihre Unterrichtsmethodik.
Kostenkalkulation:
Downloaden Sie die Vorlage zur Kostenkalkulation und speichern Sie sie auf der Festplatte. Füllen Sie die Kostenkalkulation vollständig aus und reichen Sie diese als weitere Anlage im Excel-Format (*xlsx) zum Antrag ein. WICHTIG: Es wird nur diese Vorlage akzeptiert im Excelformat; andere Formen schließen die Bearbeitung des Antrages aus, da wir nur diese in unser System einlesen lassen können.
Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung:
Sofern Sie das erste Mal ein Projekt durch uns fördern lassen wollen, stellen Sie als zusätzliche Anlage die erforderlichen Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung zusammen. Hierbei empfehlen wir für die Dozierenden eine Vita einzureichen, welche die Qualifikation durch Ausbildungen und Referenzen darlegt.
Die hier genannten Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auch in unserem Downloadbereich. Wir bitten darum, ausschließlich diese aktuellen Dokumente zu benutzen und keine veralteten Vorlagen aus vergangenen Jahren zu verwenden.
Der Antrag ist bis zum Tag der Frist mit allen notwendigen Anlagen ausschließlich digital per Email an post@lag-tanz-nrw.de einzureichen.
31. Oktober für Projekte, die frühestens am 01.01. des Folgejahres beginnen.
30. April für Projekte, die frühestens am 01.07. des laufenden Jahres beginnen.
Ob nach dieser Frist noch Restmittel für das laufende Jahr frei geworden sind, erfahren Sie nach den Schulsommerferien bei der Geschäftsstelle.
Über die Kostenübernahme entscheidet der Vorstand der LAG Tanz NRW. In der Regel tagt er im Folgemonat der Antragsfrist, sodass den Antragsteller*innen eine Entscheidung spätestens Ende Mai bzw. Ende November mitgeteilt werden kann.