Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet.
Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 EUR.
Ziele von Tanzprojekten mit Geflüchteten können sein:
Was wir NICHT Fördern:
Aufarbeitungen von Traumata durch Flucht, therapeutische oder therapieähnliche Maßnahmen! Dies liegt nicht in unserem Aufgaben- und Förderbereich. Dafür benötigt es geschultes psychologisches Personal, wir fördern nur die kulturelle Bildung.
Falls ihr ein Projekt zur Prävention gegen Radikalisierung von Jugendlichen entwickelt, wird dies im Rahmen unserer Extremismus-Bekämpfung gefördert.
Thematisch sollten sich die Tanz-Projekte damit beschäftigen, wie Kinder und Jugendliche vor Radikalisierung geschützt werden können und wie gemeinsam demokratische Prozesse gestaltet und gestärkt werden können, z.B. indem man Mitbestimmung, Respekt und Kompromisse erlebbar macht.
Ziele von Tanzprojekten zur Extremismus - Bekämpfung könnten folglich sein:
Für die Projektförderung gelten diesselben Förderregularien und Projektverfahren wie für Tanzprojekte mit Geflüchteten hier unten beschrieben. Die Fördersumme aber bleibt hierbei variabel und hängt vom Konzept/Format des Projektes ab. Bei Fragen dazu wendet euch gerne an die Geschäftsstelle!
TIPP: Besucht die kostenlosen Fortbildungen zur Prävention gegen Radikalisierung unserer Kolleg*innen der LKD!
Da wir Fördermittel vom Land NRW weitergeben, sind unsere Projekte an einige verpflichtende Rahmenbedingungen gebunden. Bitte lesen Sie deswegen die detaillierten Förderregularien zur Durchführung von Tanzprojekten mit Geflüchteten aufmerksam durch. Sie enthalten die Voraussetzungen, die ein Tanzprojekt mit Geflüchteten erfüllen muss und benennen die Verpflichtungen, denen der*die Antragsteller*in nachkommen muss.
Eine Fördervoraussetzung ist, dass alle Dozierenden an einer Fortbildung zur Prävention alle drei Jahre und an einer im Bereich Tanz jährlich teilnehmen müssen. Entsprechende Teilnahme-Bescheinigungen sind zur Antragstellung, spätestens im Verwendungsnachweis vorzulegen. Fortbildungen finden Sie z.B. in unserem Fortbildungsprogramm oder auch bei anderen adäquaten Bildungsträgern.
Wer sich sicher ist, alle Förderregularien zu erfüllen, kann einen Antrag bei uns stellen. Im Zweifelsfall bitten wir darum, unser Beratungsangebot wahrzunehmen.
Denken Sie daran, dass Sie den Antrag ca. vier Wochen vor Projektstart stellen sollten, damit die Jury diesen begutachten kann.
Folgende Schritte sind für die Antragsstellung notwendig:
Antragsformular:
Downloaden Sie das Antragsformular und speichern Sie es auf der Festplatte. Füllen Sie dann das Antragsformular vollständig aus.
Projektbeschreibung:
Erstellen Sie eine Projektbeschreibung als Anlage zum Antrag (max. 4 Seiten). Bitte orientieren Sie sich dafür an unserem Dokument Gliederung eines Projektantrags. Beschreiben Sie so konkret wie möglich Ihr Vorhaben und verzichten Sie auf lange wissenschaftliche Ausführungen. Bitte erläutern Sie insbesondere ihr tanzpädagogisches Konzept bzw. ihre Unterrichtsmethodik und gehen Sie auf die Integration der Geflüchteten ein.
Kostenkalkulation:
Downloaden Sie die Vorlage zur Kostenkalkulation und speichern Sie sie auf der Festplatte. Füllen Sie die Kostenkalkulation vollständig aus und reichen Sie diese als weitere Anlage im Excel-Format (*xlsx) zum Antrag ein. WICHTIG: Es wird nur diese Vorlage akzeptiert im Excelformat!
andere Formen schließen die Bearbeitung des Antrages aus, da wir nur diese in unser System einlesen lassen können.
Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung:
Sofern Sie das erste Mal ein Projekt durch uns fördern lassen wollen, stellen Sie als zusätzliche Anlage die erforderlichen Informationen über die Dozent*innen und die Einrichtung zusammen. Hierbei empfehlen wir für die Dozierenden eine Vita einzureichen, welche die Qualifikation durch Ausbildungen und Referenzen darlegt.
Die hier genannten Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auch in unserem Downloadbereich. Wir bitten darum, ausschließlich diese aktuellen Dokumente zu benutzen und keine veralteten Vorlagen aus vergangenen Jahren zu verwenden.
Der Antrag ist mit allen notwendigen Anlagen ausschließlich digital per Email an post@lag-tanz-nrw.de einzureichen.
31. Oktober für Projekte, die frühestens am 01.01. des Folgejahres beginnen.
30. April für Projekte, die frühestens am 01.07. des laufenden Jahres beginnen.
Ob nach dieser Frist noch Restmittel für das laufende Jahr frei geworden sind, erfahren Sie nach den Schulsommerferien bei der Geschäftsstelle.
Über die Kostenübernahme entscheidet der Vorstand der LAG Tanz NRW. In der Regel berät er sich im Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Die verfügbaren Fördermittel werden in Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben. Daher ist eine frühzeitige Antragsstellung sinnvoll.
Auf was muss ich achten?
Generelles vorab:
Formale Bedingungen:
Kommunikation: was muss ich der LAG Tanz während des Projektes mitteilen?
Mehr dazu findet ihr in unserer Checkliste. Diese findet ihr, wie alle anderen Formulare unter Downloads.
Meldet euch bitte auch gerne bei uns per Telefon oder E-Mail, wenn ihr Fragen habt. Wir unterstützen euch gerne!
Ihr findet alle Formulare dazu im Downloadbereich.
Meldet euch bitte gerne bei uns per Telefon oder E-Mail, wenn ihr Fragen habt. Wir unterstützen euch gerne!