Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf nach integrativen kulturellen Angeboten und Projekten.
In Erfüllung ihres Auftrages sind die Träger der Jugendarbeit aufgefordert, Angebote zur Entwicklung junger Geflüchteter bereitzustellen. Für die Arbeitsgemeinschaften der kulturellen Jugendarbeit und die Jugendkunstschulen bedeutet das: Öffnung der Regelangebote und Entwicklung geeigneter zusätzlicher bzw. spezifisch gestalteter Angebote in Abstimmung und unter Einbeziehung der bisherigen Teilnehmer*innen.
Zur Stärkung und zum Ausbau der Angebote und Projekte der kulturellen Kinder-‐ und Jugendarbeit in diesem Arbeitsfeld wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet. Zur Unterstützung kultureller Angebote können damit kurzfristig Projektmittel zur Finanzierung von Honorar- und Sachausgaben zur Verfügung gestellt werden.
Um eine mögliche Flächendeckung, Diversität der Angebote und Einbeziehung der Partner zu gewährleisten, werden die Projekte mit maximal 5.000 € gefördert.
Diese Förderung soll Angebote ermöglichen, die
- als „Soforthilfe“ schnell und unkompliziert jungen Geflüchteten kulturelle Freizeit‐ und Bildungsmöglichkeiten erschließen,
- die Integration junger Menschen in Regelangebote unterstützen,
- die Vernetzung mit anderen Partnern ermöglichen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um folgende Angebotsformate handeln:
- kulturelle Projekte als partizipatives, diskursives und gendergerechtes Angebot erfahren,
- mobile kulturelle Angebote in der Lebenssituation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen durchführen,
- Zugang zu kulturellen (Jugend‐)Einrichtungen und jugendkulturellen Angeboten för-‐ dern,
- Orientierung im Sozialraum ermöglichen,
- Sprachkompetenz mit kulturellen Angeboten fördern,
- Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfah-‐ rung thematisieren und Handlungsmöglichkeiten erschließen.
Im Rahmen der Projekte sollen die Erfahrungen gesammelt, reflektiert und dokumentiert werden.
Zwingende Bestandteile des Antrags sind:
- Formular Antragsstellung
- Formular Kostenplan
- Projektbeschreibung (Bitte beschreiben Sie ihr Vorhaben so konkret wie möglich auf max. 2 DIN-A4-Seiten.)
- Wenn Sie zum ersten Mal mit uns kooperieren bzw. Ihre Tanzdozent:innen erstmalig für uns tätig werden, reichen Sie bitte als weitere Anlage die Kurzvita der Dozent*innen und Informationen über ihre Einrichtung ein. Bitte jeweils maximal eine Seite.
Bitte senden Sie sämtliche Antragsunterlagen ausschließlich digital per Mail an post[at]lag-tanz-nrw.de
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