Landeswettbewerb
Zur Teilnahme berechtigt sind Tanzgruppen mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 27 Jahren.
Die Altersgruppen sind:
A. 8-11 Jahre
B. 12-16 Jahre
C. 17-27 Jahre
Kategorie A erfordert eine kindgemäße Darstellung!
Die Kategorien sind:
I. Zeitgenössische Tanzformen (z.B. HipHop, Jazz, Step, Show)
II. Deutscher und internationaler Volkstanz
III. Ballett (Historischer Tanz, Klassischer Tanz, Moderner Tanz, Elementarer Tanz)
Teilnahme berechtigt sind Kinder mit Vollendung des 8. Lebensjahres, das Höchstalter der teilnehmenden Tänzerinnen und Tänzer liegt bei 27 Jahren. Bei der Festlegung der Altersgruppen gilt das Durchschnittsalter; 80% der Teilnehmer müssen in der jeweiligen Altersgruppe sein. Die Kombination aus Gruppe A und C ist nicht zulässig.
Es ist generell nicht erlaubt, dass Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter/Choreographinnen und Choreographen mittanzen. Bei Regelverstoß wird die Gruppe disqualifiziert.
Kategorie wird durch die verwendeten Bewegungselemente und der entsprechenden Musik bestimmt.
Dauer der präsentierten Stücke beträgt mind. 2,5 bis max. 6 Minuten pro Tanz. Sie kann max.
Bei einem zu langen Beitrag behält sich die Jury eine Disqualifizierung des Wertungstanzes vor. Ein zu kurzer Tanz fällt immer aus der Wertung.
Pro Gruppe und Kategorie kann nur ein Stück eingereicht werden.
Tänzerinnen und Tänzer können nur in einer Altersstufe tanzen.
Tänzerinnen und Tänzer können nur innerhalb einer Kategorie in einer Gruppe tanzen.
Die Gruppengröße umfasst 3 bis max. 30 Personen einschließlich Musiker.